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Glossar
Die wichtigsten Begriffe rund um Energiemanagement, Speicher und Energiemarkt – kurz und verständlich erklärt. Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen ersetzen keine Rechtsberatung.
- § 14a EnWG
- Regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher. Seit 2024 darf der Netzbetreiber neue Geräte bei drohender Überlastung vorübergehend auf mindestens 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte – pauschal, prozentual oder mit zeitvariablen Netzentgelten.
- AgNes
- „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ – das Verfahren der Bundesnetzagentur zur Neuordnung der Stromnetzentgelte. Diskutiert werden unter anderem stärker leistungsbezogene Preise und eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten.
- Arbitrage
- Ein Speicher lädt, wenn Strom günstig ist, und entlädt, wenn er teuer ist. Die Preisdifferenz am Strommarkt wird so zum Erlös – besonders lohnend mit dynamischen Tarifen oder in der Direktvermarktung.
- Atypische Netznutzung
- Individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV für Kunden, deren Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt. Das Netzentgelt kann so auf bis zu 20 % sinken – Speicher und Lastverschiebung helfen, die Bedingungen zu erfüllen.
- Ausgleichsenergie
- Energie, mit der der Übertragungsnetzbetreiber Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlichem Verbrauch oder Erzeugung eines Bilanzkreises ausgleicht. Sie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt und kann sehr teuer sein.
- Batteriespeicher (BESS)
- Stationärer Speicher aus Batteriemodulen, Wechselrichter und Steuerung. Er erhöht den Eigenverbrauch, kappt Lastspitzen, handelt am Strommarkt oder stabilisiert das Netz – oft mehreres zugleich.
- Behind the Meter
- Anlagen hinter dem Netzanschlusszähler eines Kunden, etwa PV, Speicher oder Wallboxen. Sie dienen zuerst dem eigenen Standort, zum Beispiel für Eigenverbrauch und Lastspitzenkappung.
- Bilanzkreis
- Virtuelles Energiekonto, in dem Einspeisung und Entnahme je Viertelstunde ausgeglichen sein müssen. Abweichungen gleicht der Übertragungsnetzbetreiber mit Ausgleichsenergie aus und stellt sie dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung.
- Blindleistung
- Leistung, die zwischen Netz und Geräten hin- und herpendelt, ohne Arbeit zu verrichten. Sie wird für Spannungshaltung benötigt; Erzeugungsanlagen müssen sie nach Vorgabe des Netzbetreibers bereitstellen.
- Co-Location
- Speicher und Erzeugungsanlage, etwa Solarpark und Batterie, teilen sich einen Netzanschluss. Das spart Anschlusskosten und erlaubt, Erzeugungsspitzen zwischenzuspeichern.
- CO₂-Preis
- Preis für den Ausstoß einer Tonne CO₂ – im EU-Emissionshandel für Kraftwerke und Industrie, national über das Brennstoffemissionshandelsgesetz für Wärme und Verkehr. Er macht fossile Energie teurer und Effizienz wirtschaftlicher.
- Data Governance
- Regeln, Rollen und Prozesse dafür, wem Daten gehören, wer sie pflegen darf und welche Qualität sie haben müssen. In Energieunternehmen verbindet sie Netz-, Mess- und Kundendaten zu einer verlässlichen Grundlage.
- Day-Ahead-Markt
- Börsenauktion, in der Strom für jede Viertelstunde des Folgetags gehandelt wird. Die Ergebnisse sind die Grundlage für dynamische Tarife und die Fahrpläne von Speichern.
- Demand Response
- Verbraucher passen ihren Strombezug an Preis- oder Netzsignale an, etwa indem sie Prozesse verschieben oder Speicher nutzen. Das senkt Kosten und entlastet das Netz.
- Direktvermarktung
- Erneuerbare Anlagen verkaufen ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse statt über eine feste Einspeisevergütung. Ab 100 kW ist sie Pflicht; zusätzlich gibt es die Marktprämie nach dem EEG.
- Dynamischer Stromtarif
- Der Arbeitspreis folgt den Börsenpreisen und ändert sich im Tagesverlauf. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten; Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.
- EEG
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert den Ausbau von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen über Einspeisevergütung oder Marktprämie und regelt den Netzanschluss dieser Anlagen.
- Eigenverbrauch
- Anteil des selbst erzeugten Stroms, der direkt vor Ort genutzt wird, statt ins Netz zu fließen. Speicher und intelligente Steuerung erhöhen ihn – meist die wirtschaftlichste Verwendung von PV-Strom.
- Einspeisevergütung
- Fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde nach dem EEG, gezahlt vom Netzbetreiber über 20 Jahre. Gilt für kleinere Anlagen; größere Anlagen nutzen die Direktvermarktung mit Marktprämie.
- Energie-Contracting
- Ein Dienstleister plant, finanziert und betreibt eine Energieanlage – etwa PV, Speicher oder Heizung – beim Kunden. Der Kunde zahlt für die gelieferte Energie oder die Leistung statt für die Investition.
- Energiedatenmanagement (EDM)
- Erfassung, Prüfung, Speicherung und Bereitstellung von Messwerten und Zeitreihen. Ein EDM ist die Datengrundlage für Abrechnung, Bilanzierung und Analysen.
- Energiemanagementsystem (EMS)
- Software, die Erzeuger, Speicher und Verbraucher eines Standorts misst und aktiv steuert – nach Preisen, Prognosen und Netzvorgaben. Im Unterschied zum reinen Monitoring greift ein EMS selbst ein.
- Energieserviceanbieter (ESA)
- Marktrolle in der Marktkommunikation: Mit Zustimmung des Kunden erhält ein ESA Messwerte aus dem intelligenten Messsystem, um darauf Dienstleistungen wie Energiemanagement aufzubauen. Apollo ist als ESA registriert.
- EnWG
- Das Energiewirtschaftsgesetz ist der rechtliche Rahmen für Strom- und Gasversorgung in Deutschland – von Netzbetrieb und Netzentgelten bis zu Lieferantenpflichten und Verbraucherrechten.
- EZA-Regler
- Regler für Erzeugungsanlagen (EZA), der am Netzanschlusspunkt die Vorgaben des Netzbetreibers umsetzt – etwa Wirk- und Blindleistung oder Leistungsbegrenzungen. Für größere Parks am Mittel- und Hochspannungsnetz vorgeschrieben.
- Flexibilität
- Fähigkeit, Erzeugung oder Verbrauch zeitlich zu verschieben – etwa durch Speicher, Wärmepumpen oder steuerbare Prozesse. Flexibilität lässt sich am Strommarkt, für Regelenergie oder netzdienlich vermarkten.
- Front of the Meter
- Anlagen, die direkt am Netz hängen und nicht einem Verbraucher zugeordnet sind – etwa Großspeicher oder Solarparks. Sie erwirtschaften ihre Erlöse am Strommarkt und mit Netzdienstleistungen.
- Gemeinsame Gebäudeversorgung
- Seit 2024 (§ 42b EnWG) können Betreiber PV-Strom an Bewohner im selben Gebäude weitergeben, ohne alle Pflichten eines Energieversorgers zu übernehmen. Den Reststrom beziehen die Bewohner weiter von ihrem eigenen Lieferanten.
- Grundversorgung
- Der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet muss jeden Haushalt dort zu allgemeinen Preisen beliefern. Wer keinen eigenen Vertrag hat, landet automatisch in der Grundversorgung.
- Herkunftsnachweis (HKN)
- Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine Megawattstunde aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Register; Lieferanten brauchen HKN für die Ökostrom-Kennzeichnung.
- Intelligentes Messsystem (iMSys)
- Digitaler Zähler mit Smart-Meter-Gateway, der Messwerte sicher übermittelt und Steuerbefehle empfangen kann. Pflicht unter anderem ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei PV-Anlagen ab 7 kW und bei Geräten nach § 14a EnWG.
- Intensive Netznutzung (Bandlast)
- Individuelles Netzentgelt für Großverbraucher mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle. Je nach Benutzungsstunden sinkt das Netzentgelt auf 20, 15 oder 10 %.
- Intraday-Handel
- Fortlaufender Stromhandel für den laufenden und folgenden Tag bis kurz vor Lieferung. Damit lassen sich Prognoseabweichungen ausgleichen und kurzfristige Preisspitzen nutzen.
- Lastgang
- Zeitreihe des tatsächlichen Verbrauchs oder der Erzeugung, meist in Viertelstundenwerten. Der Lastgang zeigt Spitzen und Muster und ist Grundlage für Abrechnung, Optimierung und Speicherauslegung.
- Lastspitzenkappung (Peak Shaving)
- Senkt die höchste Viertelstunden-Leistung eines Standorts, etwa durch Speicher oder das Verschieben von Verbrauchern. Für Gewerbekunden mit Leistungsmessung spart das direkt Netzentgelte, weil der Leistungspreis an dieser Spitze hängt.
- Leistungspreis
- Teil der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung: Abgerechnet wird je Kilowatt der höchsten Viertelstundenleistung im Jahr. Eine einzige Spitze kann so die Kosten für das ganze Jahr bestimmen.
- Marktkommunikation (MaKo)
- Standardisierter Datenaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern – etwa für Lieferantenwechsel, Messwerte und Bilanzierung. Die Regeln setzt die Bundesnetzagentur fest.
- Marktlokation (MaLo)
- Ort, an dem Strom erzeugt oder verbraucht und abgerechnet wird – Bezugspunkt für Lieferantenwechsel und Bilanzierung. Jede Marktlokation hat eine elfstellige MaLo-ID.
- Marktprämie
- Zahlung nach dem EEG für Anlagen in der Direktvermarktung: Sie gleicht die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten Wert und dem durchschnittlichen Marktwert des Stroms aus.
- Messlokation (MeLo)
- Ort, an dem Energie gemessen wird, also der Zähler. Eine Marktlokation kann aus mehreren Messlokationen bestehen; die MeLo-ID ist 33-stellig und beginnt mit „DE“.
- Messstellenbetreiber (MSB)
- Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Ablesung der Zähler. Grundzuständig ist meist der örtliche Netzbetreiber; Kunden können auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.
- Mieterstrom
- Strom aus einer PV-Anlage auf dem Gebäude, den der Anbieter direkt an die Mieter liefert – samt Reststrom aus dem Netz. Der Anbieter übernimmt dabei die Pflichten eines Energieversorgers und kann einen Mieterstromzuschlag erhalten.
- MiSpeL
- „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ – Regeln der Bundesnetzagentur, mit denen Speicher sowohl Netz- als auch Grünstrom laden dürfen, ohne Förderung oder Entlastungen zu verlieren. Möglich wird das durch eine messtechnische Abgrenzung der Strommengen.
- Netzanschlusspunkt
- Stelle, an der eine Anlage oder ein Standort mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Hier gelten die technischen Vorgaben des Netzbetreibers und die vereinbarte Anschlussleistung.
- Netzanschlussverfahren
- Ablauf von der Netzanschlussanfrage über die Prüfung durch den Netzbetreiber bis zur Zusage und Inbetriebnahme. Bei Speichern und größeren Anlagen entscheidet es oft über Zeitplan und Wirtschaftlichkeit.
- Netzdienlicher Betrieb
- Betrieb von Speichern und Verbrauchern so, dass das Netz entlastet wird – etwa Laden bei hoher Einspeisung und Entladen bei hoher Last. Künftig zunehmend über Netzentgelte belohnt.
- Netzentgeltbefreiung für Speicher
- Nach § 118 Abs. 6 EnWG zahlen Speicher, die bis August 2029 in Betrieb gehen, für den zwischengespeicherten und wieder eingespeisten Strom 20 Jahre lang keine Netzentgelte.
- Netzentgelte
- Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes, ein wesentlicher Teil des Strompreises. Sie bestehen je nach Kundengruppe aus Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis und werden von der Bundesnetzagentur reguliert.
- Netzlokation (NeLo)
- Objekt der Marktkommunikation für netzbezogene Größen eines Anschlusses, etwa zur Abrechnung von Blindarbeit. Sie ergänzt Markt- und Messlokation.
- OCPP
- Open Charge Point Protocol – offener Standard für die Kommunikation zwischen Ladestation und Backend. Damit lassen sich Ladepunkte verschiedener Hersteller einheitlich überwachen, abrechnen und steuern.
- Power Purchase Agreement (PPA)
- Langfristiger Stromliefervertrag direkt zwischen Erzeuger und Abnehmer, oft für Wind- oder Solarstrom. Er sichert beiden Seiten planbare Preise über viele Jahre.
- Prognose
- Vorhersage von Erzeugung, Verbrauch und Preisen, etwa auf Basis von Wetterdaten und historischen Lastgängen. Gute Prognosen sind die Grundlage jeder Speicher- und Handelsstrategie.
- Redispatch 2.0
- Verfahren gegen Netzengpässe: Netzbetreiber passen die Fahrpläne von Anlagen ab 100 kW und steuerbaren Anlagen vorausschauend an. Betreiber liefern dafür Stammdaten und Prognosen und werden für Ausfälle entschädigt.
- Regelenergie
- Leistung, mit der die Übertragungsnetzbetreiber die Netzfrequenz bei 50 Hertz halten – als Primär- (FCR), Sekundär- (aFRR) und Minutenreserve (mFRR). Präqualifizierte Speicher können damit Erlöse erzielen.
- Registrierende Leistungsmessung (RLM)
- Messung, die Verbrauch und Leistung in Viertelstundenwerten erfasst. Vorgeschrieben ab 100.000 kWh Jahresverbrauch; die Abrechnung erfolgt dann mit Arbeits- und Leistungspreis.
- Sektorenkopplung
- Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität – etwa durch Wärmepumpen, Elektroautos oder Power-to-Heat. So wird erneuerbarer Strom auch in anderen Sektoren nutzbar und Flexibilität entsteht.
- Smart-Meter-Gateway (SMGW)
- BSI-zertifizierte Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems. Sie übermittelt Messwerte verschlüsselt an berechtigte Marktteilnehmer und ermöglicht Steuerung nach § 14a EnWG.
- Stammdaten
- Grundlegende, selten veränderte Daten zu Anlagen, Zählern und Standorten – etwa Leistung, Standort, Lokations-IDs oder Steuerbarkeit. Saubere Stammdaten sind Voraussetzung für Abrechnung, Redispatch und Marktkommunikation.
- Standardlastprofil (SLP)
- Typisierter Verbrauchsverlauf für Kunden ohne Leistungsmessung, etwa Haushalte oder kleine Gewerbe. Netzbetreiber und Lieferanten nutzen ihn statt echter Viertelstundenwerte für die Bilanzierung.
- State of Charge (SoC)
- Ladezustand eines Speichers in Prozent seiner nutzbaren Kapazität. Das EMS plant den SoC so, dass Kapazität für günstige Ladezeiten, Lastspitzen oder Notstrom bereitsteht.
- Strombörse
- Marktplatz für den Stromhandel. In Europa wird Kurzfristiges vor allem an der EPEX SPOT (Day-Ahead, Intraday) gehandelt, Termingeschäfte an der EEX in Leipzig.
- Stromsteuer
- Verbrauchsteuer auf Strom aus dem Netz. Es gibt Ermäßigungen, etwa für das produzierende Gewerbe, und Befreiungen für Strom aus kleineren Anlagen, der vor Ort verbraucht wird.
- Time-of-Use-Tarif
- Tarif mit festen Preisstufen je Tageszeit, etwa günstiger Nachtstrom. Anders als beim dynamischen Tarif stehen die Preise im Voraus fest – gut planbar für Speicher und Wärmepumpen.
- Überbauung des Netzanschlusses
- Die installierte Leistung von PV, Wind oder Speicher ist größer als die Anschlussleistung; ein Regler begrenzt die Einspeisung. So wird der knappe Netzanschluss besser ausgelastet.
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
- Betreiber der Höchstspannungsnetze, in Deutschland 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie sind für Systemstabilität, Regelenergie und Bilanzierung zuständig.
- Verteilnetzbetreiber (VNB)
- Betreiber der regionalen Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze – in Deutschland über 800 Unternehmen, oft Stadtwerke. Sie schließen Anlagen an, betreiben Zähler und setzen § 14a EnWG um.
- Virtuelles Kraftwerk (VPP)
- Bündelung vieler dezentraler Anlagen wie PV, Speicher und Wärmepumpen, die zentral gesteuert und gemeinsam vermarktet werden – wie ein großes Kraftwerk.
- Vollbenutzungsstunden
- Jahresenergie geteilt durch Höchstleistung. Der Wert zeigt, wie gleichmäßig ein Standort Strom nutzt, und bestimmt bei Leistungsmessung die Netzentgeltstufe.
- Wechselrichter
- Wandelt den Gleichstrom aus PV-Modulen oder Batterien in netzkonformen Wechselstrom um. Moderne Wechselrichter lassen sich über Schnittstellen wie Modbus oder SunSpec steuern.
- Zeitvariable Netzentgelte
- Netzentgelte mit Hoch-, Standard- und Niedrigtarif je Tageszeit, seit 2025 für Anlagen nach § 14a EnWG mit intelligentem Messsystem wählbar (Modul 3). Wer Verbrauch in günstige Zeiten verschiebt, spart.
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