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Glossar

Die wichtigsten Begriffe rund um Energiemanagement, Speicher und Energiemarkt – kurz und verständlich erklärt. Stand: Oktober 2026. Die Erläuterungen ersetzen keine Rechtsberatung.

§ 14a EnWG
Regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher. Seit 2024 darf der Netzbetreiber neue Geräte bei drohender Überlastung vorübergehend auf mindestens 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte – pauschal, prozentual oder mit zeitvariablen Netzentgelten.
AgNes
„Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ – das Verfahren der Bundesnetzagentur zur Neuordnung der Stromnetzentgelte. Diskutiert werden unter anderem stärker leistungsbezogene Preise und eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten.
Arbitrage
Ein Speicher lädt, wenn Strom günstig ist, und entlädt, wenn er teuer ist. Die Preisdifferenz am Strommarkt wird so zum Erlös – besonders lohnend mit dynamischen Tarifen oder in der Direktvermarktung.
Atypische Netznutzung
Individuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEV für Kunden, deren Höchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt. Das Netzentgelt kann so auf bis zu 20 % sinken – Speicher und Lastverschiebung helfen, die Bedingungen zu erfüllen.
Ausgleichsenergie
Energie, mit der der Übertragungsnetzbetreiber Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlichem Verbrauch oder Erzeugung eines Bilanzkreises ausgleicht. Sie wird dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt und kann sehr teuer sein.
Batteriespeicher (BESS)
Stationärer Speicher aus Batteriemodulen, Wechselrichter und Steuerung. Er erhöht den Eigenverbrauch, kappt Lastspitzen, handelt am Strommarkt oder stabilisiert das Netz – oft mehreres zugleich.
Behind the Meter
Anlagen hinter dem Netzanschlusszähler eines Kunden, etwa PV, Speicher oder Wallboxen. Sie dienen zuerst dem eigenen Standort, zum Beispiel für Eigenverbrauch und Lastspitzenkappung.
Bilanzkreis
Virtuelles Energiekonto, in dem Einspeisung und Entnahme je Viertelstunde ausgeglichen sein müssen. Abweichungen gleicht der Übertragungsnetzbetreiber mit Ausgleichsenergie aus und stellt sie dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung.
Blindleistung
Leistung, die zwischen Netz und Geräten hin- und herpendelt, ohne Arbeit zu verrichten. Sie wird für Spannungshaltung benötigt; Erzeugungsanlagen müssen sie nach Vorgabe des Netzbetreibers bereitstellen.
Co-Location
Speicher und Erzeugungsanlage, etwa Solarpark und Batterie, teilen sich einen Netzanschluss. Das spart Anschlusskosten und erlaubt, Erzeugungsspitzen zwischenzuspeichern.
CO₂-Preis
Preis für den Ausstoß einer Tonne CO₂ – im EU-Emissionshandel für Kraftwerke und Industrie, national über das Brennstoffemissionshandelsgesetz für Wärme und Verkehr. Er macht fossile Energie teurer und Effizienz wirtschaftlicher.
Data Governance
Regeln, Rollen und Prozesse dafür, wem Daten gehören, wer sie pflegen darf und welche Qualität sie haben müssen. In Energieunternehmen verbindet sie Netz-, Mess- und Kundendaten zu einer verlässlichen Grundlage.
Day-Ahead-Markt
Börsenauktion, in der Strom für jede Viertelstunde des Folgetags gehandelt wird. Die Ergebnisse sind die Grundlage für dynamische Tarife und die Fahrpläne von Speichern.
Demand Response
Verbraucher passen ihren Strombezug an Preis- oder Netzsignale an, etwa indem sie Prozesse verschieben oder Speicher nutzen. Das senkt Kosten und entlastet das Netz.
Direktvermarktung
Erneuerbare Anlagen verkaufen ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse statt über eine feste Einspeisevergütung. Ab 100 kW ist sie Pflicht; zusätzlich gibt es die Marktprämie nach dem EEG.
Dynamischer Stromtarif
Der Arbeitspreis folgt den Börsenpreisen und ändert sich im Tagesverlauf. Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten; Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.
EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert den Ausbau von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen über Einspeisevergütung oder Marktprämie und regelt den Netzanschluss dieser Anlagen.
Eigenverbrauch
Anteil des selbst erzeugten Stroms, der direkt vor Ort genutzt wird, statt ins Netz zu fließen. Speicher und intelligente Steuerung erhöhen ihn – meist die wirtschaftlichste Verwendung von PV-Strom.
Einspeisevergütung
Fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde nach dem EEG, gezahlt vom Netzbetreiber über 20 Jahre. Gilt für kleinere Anlagen; größere Anlagen nutzen die Direktvermarktung mit Marktprämie.
Energie-Contracting
Ein Dienstleister plant, finanziert und betreibt eine Energieanlage – etwa PV, Speicher oder Heizung – beim Kunden. Der Kunde zahlt für die gelieferte Energie oder die Leistung statt für die Investition.
Energiedatenmanagement (EDM)
Erfassung, Prüfung, Speicherung und Bereitstellung von Messwerten und Zeitreihen. Ein EDM ist die Datengrundlage für Abrechnung, Bilanzierung und Analysen.
Energiemanagementsystem (EMS)
Software, die Erzeuger, Speicher und Verbraucher eines Standorts misst und aktiv steuert – nach Preisen, Prognosen und Netzvorgaben. Im Unterschied zum reinen Monitoring greift ein EMS selbst ein.
Energieserviceanbieter (ESA)
Marktrolle in der Marktkommunikation: Mit Zustimmung des Kunden erhält ein ESA Messwerte aus dem intelligenten Messsystem, um darauf Dienstleistungen wie Energiemanagement aufzubauen. Apollo ist als ESA registriert.
EnWG
Das Energiewirtschaftsgesetz ist der rechtliche Rahmen für Strom- und Gasversorgung in Deutschland – von Netzbetrieb und Netzentgelten bis zu Lieferantenpflichten und Verbraucherrechten.
EZA-Regler
Regler für Erzeugungsanlagen (EZA), der am Netzanschlusspunkt die Vorgaben des Netzbetreibers umsetzt – etwa Wirk- und Blindleistung oder Leistungsbegrenzungen. Für größere Parks am Mittel- und Hochspannungsnetz vorgeschrieben.
Flexibilität
Fähigkeit, Erzeugung oder Verbrauch zeitlich zu verschieben – etwa durch Speicher, Wärmepumpen oder steuerbare Prozesse. Flexibilität lässt sich am Strommarkt, für Regelenergie oder netzdienlich vermarkten.
Front of the Meter
Anlagen, die direkt am Netz hängen und nicht einem Verbraucher zugeordnet sind – etwa Großspeicher oder Solarparks. Sie erwirtschaften ihre Erlöse am Strommarkt und mit Netzdienstleistungen.
Gemeinsame Gebäudeversorgung
Seit 2024 (§ 42b EnWG) können Betreiber PV-Strom an Bewohner im selben Gebäude weitergeben, ohne alle Pflichten eines Energieversorgers zu übernehmen. Den Reststrom beziehen die Bewohner weiter von ihrem eigenen Lieferanten.
Grundversorgung
Der Lieferant mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet muss jeden Haushalt dort zu allgemeinen Preisen beliefern. Wer keinen eigenen Vertrag hat, landet automatisch in der Grundversorgung.
Herkunftsnachweis (HKN)
Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine Megawattstunde aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. In Deutschland führt das Umweltbundesamt das Register; Lieferanten brauchen HKN für die Ökostrom-Kennzeichnung.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Digitaler Zähler mit Smart-Meter-Gateway, der Messwerte sicher übermittelt und Steuerbefehle empfangen kann. Pflicht unter anderem ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei PV-Anlagen ab 7 kW und bei Geräten nach § 14a EnWG.
Intensive Netznutzung (Bandlast)
Individuelles Netzentgelt für Großverbraucher mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle. Je nach Benutzungsstunden sinkt das Netzentgelt auf 20, 15 oder 10 %.
Intraday-Handel
Fortlaufender Stromhandel für den laufenden und folgenden Tag bis kurz vor Lieferung. Damit lassen sich Prognoseabweichungen ausgleichen und kurzfristige Preisspitzen nutzen.
Lastgang
Zeitreihe des tatsächlichen Verbrauchs oder der Erzeugung, meist in Viertelstundenwerten. Der Lastgang zeigt Spitzen und Muster und ist Grundlage für Abrechnung, Optimierung und Speicherauslegung.
Lastspitzenkappung (Peak Shaving)
Senkt die höchste Viertelstunden-Leistung eines Standorts, etwa durch Speicher oder das Verschieben von Verbrauchern. Für Gewerbekunden mit Leistungsmessung spart das direkt Netzentgelte, weil der Leistungspreis an dieser Spitze hängt.
Leistungspreis
Teil der Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung: Abgerechnet wird je Kilowatt der höchsten Viertelstundenleistung im Jahr. Eine einzige Spitze kann so die Kosten für das ganze Jahr bestimmen.
Marktkommunikation (MaKo)
Standardisierter Datenaustausch zwischen Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern – etwa für Lieferantenwechsel, Messwerte und Bilanzierung. Die Regeln setzt die Bundesnetzagentur fest.
Marktlokation (MaLo)
Ort, an dem Strom erzeugt oder verbraucht und abgerechnet wird – Bezugspunkt für Lieferantenwechsel und Bilanzierung. Jede Marktlokation hat eine elfstellige MaLo-ID.
Marktprämie
Zahlung nach dem EEG für Anlagen in der Direktvermarktung: Sie gleicht die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten Wert und dem durchschnittlichen Marktwert des Stroms aus.
Messlokation (MeLo)
Ort, an dem Energie gemessen wird, also der Zähler. Eine Marktlokation kann aus mehreren Messlokationen bestehen; die MeLo-ID ist 33-stellig und beginnt mit „DE“.
Messstellenbetreiber (MSB)
Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Ablesung der Zähler. Grundzuständig ist meist der örtliche Netzbetreiber; Kunden können auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen.
Mieterstrom
Strom aus einer PV-Anlage auf dem Gebäude, den der Anbieter direkt an die Mieter liefert – samt Reststrom aus dem Netz. Der Anbieter übernimmt dabei die Pflichten eines Energieversorgers und kann einen Mieterstromzuschlag erhalten.
MiSpeL
„Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ – Regeln der Bundesnetzagentur, mit denen Speicher sowohl Netz- als auch Grünstrom laden dürfen, ohne Förderung oder Entlastungen zu verlieren. Möglich wird das durch eine messtechnische Abgrenzung der Strommengen.
Netzanschlusspunkt
Stelle, an der eine Anlage oder ein Standort mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Hier gelten die technischen Vorgaben des Netzbetreibers und die vereinbarte Anschlussleistung.
Netzanschlussverfahren
Ablauf von der Netzanschlussanfrage über die Prüfung durch den Netzbetreiber bis zur Zusage und Inbetriebnahme. Bei Speichern und größeren Anlagen entscheidet es oft über Zeitplan und Wirtschaftlichkeit.
Netzdienlicher Betrieb
Betrieb von Speichern und Verbrauchern so, dass das Netz entlastet wird – etwa Laden bei hoher Einspeisung und Entladen bei hoher Last. Künftig zunehmend über Netzentgelte belohnt.
Netzentgeltbefreiung für Speicher
Nach § 118 Abs. 6 EnWG zahlen Speicher, die bis August 2029 in Betrieb gehen, für den zwischengespeicherten und wieder eingespeisten Strom 20 Jahre lang keine Netzentgelte.
Netzentgelte
Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes, ein wesentlicher Teil des Strompreises. Sie bestehen je nach Kundengruppe aus Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis und werden von der Bundesnetzagentur reguliert.
Netzlokation (NeLo)
Objekt der Marktkommunikation für netzbezogene Größen eines Anschlusses, etwa zur Abrechnung von Blindarbeit. Sie ergänzt Markt- und Messlokation.
OCPP
Open Charge Point Protocol – offener Standard für die Kommunikation zwischen Ladestation und Backend. Damit lassen sich Ladepunkte verschiedener Hersteller einheitlich überwachen, abrechnen und steuern.
Power Purchase Agreement (PPA)
Langfristiger Stromliefervertrag direkt zwischen Erzeuger und Abnehmer, oft für Wind- oder Solarstrom. Er sichert beiden Seiten planbare Preise über viele Jahre.
Prognose
Vorhersage von Erzeugung, Verbrauch und Preisen, etwa auf Basis von Wetterdaten und historischen Lastgängen. Gute Prognosen sind die Grundlage jeder Speicher- und Handelsstrategie.
Redispatch 2.0
Verfahren gegen Netzengpässe: Netzbetreiber passen die Fahrpläne von Anlagen ab 100 kW und steuerbaren Anlagen vorausschauend an. Betreiber liefern dafür Stammdaten und Prognosen und werden für Ausfälle entschädigt.
Regelenergie
Leistung, mit der die Übertragungsnetzbetreiber die Netzfrequenz bei 50 Hertz halten – als Primär- (FCR), Sekundär- (aFRR) und Minutenreserve (mFRR). Präqualifizierte Speicher können damit Erlöse erzielen.
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Messung, die Verbrauch und Leistung in Viertelstundenwerten erfasst. Vorgeschrieben ab 100.000 kWh Jahresverbrauch; die Abrechnung erfolgt dann mit Arbeits- und Leistungspreis.
Sektorenkopplung
Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität – etwa durch Wärmepumpen, Elektroautos oder Power-to-Heat. So wird erneuerbarer Strom auch in anderen Sektoren nutzbar und Flexibilität entsteht.
Smart-Meter-Gateway (SMGW)
BSI-zertifizierte Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems. Sie übermittelt Messwerte verschlüsselt an berechtigte Marktteilnehmer und ermöglicht Steuerung nach § 14a EnWG.
Stammdaten
Grundlegende, selten veränderte Daten zu Anlagen, Zählern und Standorten – etwa Leistung, Standort, Lokations-IDs oder Steuerbarkeit. Saubere Stammdaten sind Voraussetzung für Abrechnung, Redispatch und Marktkommunikation.
Standardlastprofil (SLP)
Typisierter Verbrauchsverlauf für Kunden ohne Leistungsmessung, etwa Haushalte oder kleine Gewerbe. Netzbetreiber und Lieferanten nutzen ihn statt echter Viertelstundenwerte für die Bilanzierung.
State of Charge (SoC)
Ladezustand eines Speichers in Prozent seiner nutzbaren Kapazität. Das EMS plant den SoC so, dass Kapazität für günstige Ladezeiten, Lastspitzen oder Notstrom bereitsteht.
Strombörse
Marktplatz für den Stromhandel. In Europa wird Kurzfristiges vor allem an der EPEX SPOT (Day-Ahead, Intraday) gehandelt, Termingeschäfte an der EEX in Leipzig.
Stromsteuer
Verbrauchsteuer auf Strom aus dem Netz. Es gibt Ermäßigungen, etwa für das produzierende Gewerbe, und Befreiungen für Strom aus kleineren Anlagen, der vor Ort verbraucht wird.
Time-of-Use-Tarif
Tarif mit festen Preisstufen je Tageszeit, etwa günstiger Nachtstrom. Anders als beim dynamischen Tarif stehen die Preise im Voraus fest – gut planbar für Speicher und Wärmepumpen.
Überbauung des Netzanschlusses
Die installierte Leistung von PV, Wind oder Speicher ist größer als die Anschlussleistung; ein Regler begrenzt die Einspeisung. So wird der knappe Netzanschluss besser ausgelastet.
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
Betreiber der Höchstspannungsnetze, in Deutschland 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie sind für Systemstabilität, Regelenergie und Bilanzierung zuständig.
Verteilnetzbetreiber (VNB)
Betreiber der regionalen Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze – in Deutschland über 800 Unternehmen, oft Stadtwerke. Sie schließen Anlagen an, betreiben Zähler und setzen § 14a EnWG um.
Virtuelles Kraftwerk (VPP)
Bündelung vieler dezentraler Anlagen wie PV, Speicher und Wärmepumpen, die zentral gesteuert und gemeinsam vermarktet werden – wie ein großes Kraftwerk.
Vollbenutzungsstunden
Jahresenergie geteilt durch Höchstleistung. Der Wert zeigt, wie gleichmäßig ein Standort Strom nutzt, und bestimmt bei Leistungsmessung die Netzentgeltstufe.
Wechselrichter
Wandelt den Gleichstrom aus PV-Modulen oder Batterien in netzkonformen Wechselstrom um. Moderne Wechselrichter lassen sich über Schnittstellen wie Modbus oder SunSpec steuern.
Zeitvariable Netzentgelte
Netzentgelte mit Hoch-, Standard- und Niedrigtarif je Tageszeit, seit 2025 für Anlagen nach § 14a EnWG mit intelligentem Messsystem wählbar (Modul 3). Wer Verbrauch in günstige Zeiten verschiebt, spart.
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